Wirtschaftsregion

STUNDUNG DER SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE FÜR MÄRZ UND APRIL

Beantragung der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für März nur noch heute am 26.03.20 möglich / GKV-Spitzenverband empfiehlt allen gesetzlichen Krankenkassen die Stundung zu erleichtern

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für März und April
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für März 2020 nur noch heute am 26.03. möglich. - © pixabay

26.03.2020: Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffenen sind, erhalten die Möglichkeit die Sozialversicherungsbeiträge für März und April 2020 stunden zu lassen. Unternehmen, welche die Stundung noch für März beantragen wollen, müssen diese zur Fristwahrung noch heute (26.03.2020) formlos unter Bezug auf die aktuelle Notlage und § 76 SGB IV bei ihrer jeweils zuständigen Krankenkasse einreichen.

Der GKV-Spitzenverband hat allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend zu erleichtern.

Sobald Unternehmen und Selbstständige aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie nachvollziehbar in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sollen die Krankenkassen die Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend stunden.

Weitere Informationen zu Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge finden Sie beim GKV-Spitzenverband und der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar

Info: Weitere Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Unternehmen und wie Sie diesen begegnen können finden Sie hier. 

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