Wirtschaftsregion

NOTFALLKASSE HESSEN UND HESSENFONDS STARTEN

Weitere hessische Unterstützungen für den Mittelstand / Besondere Hilfe für Unternehmen, die bisher noch keine Hilfe in Anspruch nehmen konnten / Unterstützung bis zu 100.000 Euro möglich

Notfallkasse Hessen und HessenFonds starten
Das Land Hessen bringt weitere Unterstützungen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie auf den Weg.  - © pixabay

18.12.2020: Das Programm HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen ist eine Ergänzung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes. Das Programm wird als stille Beteiligung oder als Bürgschaft für Bankkredite gewährt. Stille Beteiligungen müssen in der Regel innerhalb von sieben Jahren zurückgezahlt werden. Anträge können von Unternehmen gestellt werden, deren Bilanzsumme mehr als 10 Millionen Euro beträgt. Zusätzlich müssen die Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaften oder zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen. Auch Start-ups können Anträge stellen. Weitere Informationen zu den HessenFonds finden Sie hier. 

 

Mit der Notfallkasse Hessen, will das Land denjenigen unter die Arme greifen, die bisher noch keine Hilfen in Anspruch nehmen konnten. Die Einzelunterstützung aus der Notfallkasse Hessen soll 100.000 Euro nicht übersteigen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nichtöffentliche Institutionen aller Größenklassen mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden beim Regierungspräsidium Kassel gestellt. Da die Anträge aus verschiedenen Branchen und gesellschaftlichen Bereichen erwartet werden, wird eine sogenannte Billigkeitskommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts-, des Finanz-, des Innen- und des Sozialministeriums die Prüfung übernehmen und über die Unterstützung durch die Notfallkasse Hessen entscheiden. Weitere Informationen zu der Notfallkasse Hessen und den Link zur Antragstellung finden Sie hier. 

 

Info: Von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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