Wirtschaftsregion

NEUREGELUNG DES KURZARBEITERGELDES TRITT IN KRAFT

Rückwirkend zum 01. März 2020 treten die Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld in Kraft / Zugangsregelungen für das Kurzarbeitergeld wurden angepasst und vereinfacht / Änderungen sollen Wirtschaft in der aktuellen Situation unterstützen

Neuregelung des Kurzarbeitergeldes tritt in Kraft
Erleichterte Bedingungen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes treten rückwirkend in Kraft  - © pexels

17.03.2020: Das Kurzarbeitergeld (KuG) unterstützte schon in der Finanzkrise ab 2008 viele Unternehmen in Deutschland. Daher legte die Bundesregierung schon sehr früh einen Fokus auf die Anpassung dieses Instruments in der aktuellen Coronavirus-Situation.

Rückwirkend zum 01. März ist die neue Kurzarbeiter-Regelung in Kraft getreten und kann ab sofort beantragt werden.

Lohnkostenzuschüsse gibt es bereits, wenn zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen sind. Zuvor mussten es zwei Drittel der Belegschaft sein. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beläuft sich, in der Neureglung, auf 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns für einen Zeitraum von 12 Monaten. Bei außergewöhnlichen Arbeitsmarktbedingungen ist auch eine Erweiterung auf 24 Monate möglich. Außerdem werden auch die Beiträge zur Sozialversicherung komplett übernommen. Bisher mussten die Arbeitgeber diese zumindest anteilig übernehmen. In der zuvor gültigen Rechtslage zum Kurzarbeitergeld war geregelt, dass Unternehmen in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden. Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden wird mit der Neuregelung des Kurzarbeitergeldes vollständig oder teilweise verzichtet. Neu ist auch, dass nun Leiharbeitnehmer in Kurzarbeit gehen können und einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei weiteren Fragen und bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes.

Info: Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie über die Hotline 0800-4 5555 20 sowie hier. Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation erhalten Sie hier und über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!