Wirtschaftsregion

FÖRDERUNG VON LADEINFRASTRUKTUR BEIM ARBEITGEBER

E-Autos auf dem Firmenparkplatz laden / sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur / Antragstellung ab sofort möglich – Einreichefrist: 31.03.2020

Förderung von Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber
Das Land Hessen fördert auch in 2020 den Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Unternehmen. - © pixabay

03.03.2020: Das Bundesland Hessen fokussiert sich weiter auf die Umstellung auf die Elektromobilität. Da E-Autos während der langen Standzeiten überwiegend zu Hause oder beim Arbeitgeber geladen werden, ist ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Unternehmen notwendig. Daher förderte das Land Hessen bereits in 2018 und 2019 den Aufbau von Ladeinfrastruktur und bietet das Programm auch in 2020 an. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen.

Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können Normal- als auch Schnellladesäulen auf dem eigenen Betriebsgelände errichtet werden. Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Projekte können ab einer Zuwendungssumme von 8.000 Euro bis maximal 500.000 Euro gefördert werden. Für Erd- und Planungsarbeiten liegt die Fördersumme bei höchstens 10.000 Euro pro Standort. Förderfähig sind Vorhaben, die im Jahr 2020 realisiert werden. Der Förderzeitraum umfasst Projekte, die im April 2020 beginnen. Förderende ist der 31.10.2020. Bis zu diesem Datum muss die Errichtung der Ladeinfrastruktur abgeschlossen sein und es können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden (Zahlungsnachweis).

Die Fördermaßnahme wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Fristende ist der 31.03.2020

Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Das heißt, dass weder die Ladesäulen noch die Gewerke im Voraus beauftragt werden dürfen.

Info: Weitere Informationen zur Förderung von Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber finden Sie unter: www.innovationsfoerderung-hessen.de 

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