Wirtschaftsregion

FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZ

Neues Gesetz tritt am 01. März in Kraft / Unternehmen in ganz Deutschland sprechen vom Fachkräfteengpass / Bewerbungen aus Deutschland werden immer geringer / Fachkräftepotentiale im Ausland können dadurch einfacherer genutzt werden

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es neue Chancen für ausländische Bewerber  - © pexels

20.02.2020: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 01. März 2020 in Kraft und eröffnet allen Arbeitgebern neue Chancen um an die dringend benötigten Fachkräftepotentiale zu gelangen.

Neben den EU-Bürgern dürfen ab kommendem Monat nun auch ausgebildete Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten nach Deutschland kommen. Bisher war dies nur ausländischen Akademiker vorbehalten. Wollte trotzdem ein Bewerber nach Deutschland zum Arbeiten kommen, fand eine Vorrangprüfung durch die zuständige Arbeitsagentur statt. Hierbei wurde geprüft, ob nicht eine inländische Fachkraft zur Verfügung steht. Diese Vorrangprüfung fällt nun weg.

Es gelten natürlich gewisse Voraussetzungen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten:

  • Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1 oder besser).
  • Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses. Arbeitgeber erhalten somit die Gewissheit, dass Bewerber vergleichbare Kompetenzen besitzen wie hiesige Bewerber.
  • Einen Arbeitsvertrag. Mit einem sechsmonatigen Visum kann der Bewerber eine Arbeitsstelle suchen. Mit Hilfe der Arbeitsagenturen und privaten Anbietern wird Bewerbern wie Arbeitgebern Unterstützung angeboten

Arbeitgeber aus den Branchen IT, Pflege, Logistik oder auch Gastronomie haben vergleichsweise schon eher Erfahrungen mit Bewerbern aus Drittstaaten sammeln können als andere Branchen.

Daher sollte Personalentscheider im Unternehmen das Thema Fachkräfterekrutierung im Ausland auch im entsprechenden Fachbereich ansprechen. Hierdurch können sich Stimmungsbilder eingeholt werden und darüber gesprochen werden.

Mit dem Kommunikationspaket und dem Willkommenspaket bietet die Wirtschaftsförderung Bergstraße (WFB) allen Personalentscheidern Unterstützungsmöglichkeiten um auf das eigene Unternehmen sowie die Region aufmerksam zu machen. Personalentscheider können sich im geschützten Forenbereich des HR-Netzwerk-WRB beide Pakete herunterladen und nutzen.

Info: Informationen zum HR-Netzwerk-WRB finden Sie hier und über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!