Wirtschaftsregion

DIGITAL JETZT – INVESTITIONSFÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben / Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent / Förderung von Investitionen in digitale Technologien und Qualifizierungsmaßnahmen / Antragstellung ab 7. September 2020

Digital jetzt – Investitionsförderung für Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen werden bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt - © pixabay

19.08.2020: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Unternehmen die Potentiale der Digitalisierung besser ausschöpfen zu können und so die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern. Hierfür bietet das BMWi innerhalb des Förderprogramms „Digital jetzt“ zwei Module an.

Modul 1 „Investition in digitale Technologien“

Im ersten Modul werden Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien gefördert. Hierzu gehören besonders Investitionen in Hard- und Software, wie beispielsweise in künstliche Intelligenz, Sensorik sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 „Investition in die Qualifizierung  der Beschäftigten zu Digitalthemen“

Im Gegensatz zum ersten Modul werden hier nicht Investitionen in konkrete Technologien, sondern in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter gefördert. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen liegen hier im Fokus.

Das BMWi gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wird die Förderquote bis zum 30. Juni 2021 für alle Anträge auf bis zu 50 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt und wie folgt gestaffelt:

  • Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 Prozent
  • Unternehmen bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 Prozent
  • Unternehmen bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent

Ab 01.07.2021 verringern sich die Förderquoten um jeweils 10 Prozentpunkte. Darüber hinaus gelten erhöhte Förderquoten für gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette, für Investitionen im Bereich IT-Sicherheit und für Investitionen in strukturschwachen Regionen. Für das Modul 1, auch in Kombination mit dem Modul 2, beträgt die beantragte Fördersumme mindestens 17.000 Euro. Für das Modul 2 beträgt diese 3.000 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt für Einzelunternehmen 50.000 Euro. Bei Unternehmen in Wertschöpfungsketten beträgt diese 100.000 Euro pro Antragsteller.

Zwingende Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Digitalisierungsplan, indem unter anderem der Status quo der Digitalisierung, die Ziele des Vorhabens und der Digitalisierungsgrad des Unternehmens beschrieben werden.

Die Antragstellung kann ab 7. September 2020 erfolgen. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen. Sollten bei Ihnen Fragen entstehen, können Sie sich gerne an Felix Fischer, Projektmanager Unternehmerservice, unter +49(0)6252-68929 50 wenden.

Info: Weitere Informationen zum Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Fördermittel für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Webseite.

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