Wirtschaftsregion

BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTERIUM WEITET FÖRDERUNG FÜR SCHUTZAUSRÜSTUNG AUS

Förderung von Investitionen in Anlagen zur Herstellung von zertifizierten Masken / Bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen, Komponenten und eigene Entwicklungsarbeiten

Bundeswirtschaftsministerium weitet Förderung für Schutzausrüstung aus
Neue Förderrichtlinie trat am 01.06.2020 in Kraft. - © pixabay

04.06.2020: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitet die Förderung der Maskenproduktion in Deutschland aus. Die Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ wird um zwei Fördermodule ergänzt und in novellierter Form heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juni in Kraft.

Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Herstellung von nach europäischem Standard zertifizierten FFP2/3- Masken und medizinischen Gesichtsmasken. Unternehmen, die in neue, innovative und über den Stand der Technik hinausgehende Anlagen und Produkte investieren oder den Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten erwerben, erhalten bis zu 50 Prozent Förderung für den von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten. Voraussetzung für diese Innovationsförderung ist, dass die Projekte bis spätestens 30. Juni 2021 abgeschlossen sind. Investitionen von bereits am Markt verfügbaren Anlagen, die bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen werden, werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Anträge auf Förderung können ab 1. Juni 2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Weitere Informationen, wie förderfähige Maßnahmen und Förderungsvoraussetzungen des Förderprogramms, finden Sie in der Förderrichtlinie. 

Info: Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier. 

Weitere Informationen zu Fördermittel für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Homepage.

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