Wirtschaftsregion

BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE STARTET AM 1. JANUAR

Stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien / Neue attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten / Erstmals Nachhaltigkeitszertifikate berücksichtigt

Bundesförderung für effiziente Gebäude startet am 1. Januar
Durch die neue Bundesförderung soll die Beantragung der Fördermittel für Energiespar-Maßnahmen vereinfacht werden - © Pixabay

09.12.2020: Mit der Anfang 2021 in Kraft tretenden neuen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Die BEG bündelt die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich und wird damit bürgerfreundlicher und bürokratieärmer. Die Fördersätze ändern sich jedoch nicht, sie wurden bereits im Januar 2020 angepasst. Die Förderrichtlinien und Merkblätter sollen noch im Dezember veröffentlicht werden.

Die BEG enthält folgende Neuerungen:

   » Vereinfachte Zugänglichkeit: Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden, inklusive Fachplanung und Baubegleitung; Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen;

   » Flexibilität für Antragsteller: Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise nur Zuschuss bzw. teilweise nur Kreditförderung);

   » Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz: Bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) für den Einsatz Erneuerbarer Energien eingeführt und die Förderquote angehoben;

   » Ambitionssteigerung: Bei der Sanierung werden mit der sehr anspruchsvollen Effizienzhausstufe EH 40 besonders ambitionierte Vorhaben stärker angereizt und gleichzeitig die Förderung der am wenigsten anspruchsvollen Stufen EH 115 beendet.

   » Digitalisierung und Zukunftstechnologien: Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung, wie zum Beispiel Efficiency Smart Home, werden erstmals eigenständig förderfähig; damit wird die Betriebsphase von Gebäuden stärker berücksichtigt.

   » Nachhaltigkeit: Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) erhalten als sog. NH-Klassen ‑ wie zum Beispiel „Effizienzhaus 55 NH“ ‑ eine erhöhte Förderung entsprechend der EE-Klassen (NH- und EE-Klassen sind aber nicht kombinierbar); damit wird der Lebenszyklusansatz des nachhaltigen Bauens stärker berücksichtigt.

   » Verbesserte Schnittstellen zur Energieberatung: Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, werden besser gefördert; damit werden kosteneffizient geplante, schrittweise Sanierungen besser honoriert.

Neben der Sanierung zum Effizienzhaus mit Zuschüssen bis zu 40 Prozent werden auch weiterhin Einzelmaßnahmen gefördert und zwar mit folgenden Zuschüssen:

   » Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern: 20 Prozent

   » Anlagentechnik, wie Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung: 20 Prozent

   » Erneuerbare Energien für Heizungen, wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen: 20 bis 45 Prozent

   » Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen: 20 Prozent

   » Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent

Die Zuschüsse für die Einzelmaßnahmen können ab dem 2. Januar 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragt werden.

Info: Über die neue Bundesförderung informiert das Team der Energieagentur Bergstraße, die darüber hinaus auch weitere Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz beantwortet und einen Überblick über alle aktuellen Fördermöglichkeiten gibt. Vom passenden Heizsystem für Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Bürgerinnen und Bürger fachkundige Informationen – kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252/ 68929-88 zu erreichen. 

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