Wirtschaftsregion

BUND PLANT DEZEMBERHILFE & WEITET ÜBERBRÜCKUNGSHILFE AUS

Bund unterstützt Betriebe, die temporär geschlossen werden müssen / Erstattung von bis zu 75 Prozent des Umsatzes von Dezember 2019 möglich / Überbrückungshilfe wird erweitert und verlängert

Bund plant Dezemberhilfe & weitet Überbrückungshilfe aus
Der Bund erweitert und verlängert die Überbrückungshilfe und plant die Einführung der Dezemberhilfe für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. - © pexels

30.11.2020: Aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 wird die Novemberhilfe um die Dezemberhilfe erweitert. Damit sollen die betroffen Unternehmen auch für die Zeit der Schließungen im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 zu Verfügung gestellt bekommen.

Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Erneut werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung, die aktuell vorbereitet wird, wird wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Der Zugang zur die Überbrückungshilfe III wird für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten, erweitert. Zudem wird der Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht und die Antragsberechtigung auf Unternehmen mit bis zu maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz erweitert. Auch der Katalog der erstattungsfähigen Kosten wird um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro erweitert.

Erste Informationen zur Dezemberhilfe und zur Erweiterung der Überbrückungshilfe finden Sie hier.

 

Info: Von Seiten des Bundes und des Landes Hessen wurden weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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