Wirtschaftsregion

ABSCHLAGSZAHLUNGEN DER NOVEMBERHILFE ERHÖHT

Anspruchsberechtigte erhalten eine Abschlagszahlung von 50 Prozent / Maximalauszahlungsbetrag liegt bei 50.000 Euro (vorher 10.000 Euro) / Bei bereits gestellten Anträgen wird dies berücksichtigt

Abschlagszahlungen der Novemberhilfe erhöht
Der Bund erhöht die Abschlagszahlungen der Novemberhilfe auf maximal 50.000 Euro. - © Pixabay

16.12.2020: Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der so genannten Novemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.

Seit Ende November werden für Unternehmen Abschlagszahlungen der Novemberhilfe gewährt. Der Bund gewährt eine Abschlagszahlung von 50 Prozent. Der Maximalbetrag wurde von 10.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Bei bereits gestellten Anträgen wird dies berücksichtigt.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Für die Authentifizierung im Direktantrag ist insbesondere ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich.

Weitere Informationen zu den Abschlagszahlungen der Novemberhilfe erhalten Sie hier. 

Info: Neben der außerordentlichen Wirtschaftshilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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