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DISTR@L: DIGITALISIERUNG STÄRKEN - TRANSFER LEBEN

Förderprogramm des Landes Hessen bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Wissenstransfer- bzw. Forschungseinrichtungen bedarfsgerechte Unterstützung in Sachen Digitalisierung

Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben
Die vier Förderlinien von Distr@l umfassen die Themen Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsvorhaben, Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung sowie Gründungsförderung im digitalen Kontext. - © Fotolia

19.12.2019: Mit „Distr@l“ bietet das Land Hessen in den Bereichen digitale Innovation sowie Forschung und Entwicklung (F&E) ein bedarfsgerechtes Förderprogramm zur Digitalisierung. Das Programm umfasst vier Förderlinien.

Im Rahmen der Förderlinie 1 „Machbarkeitsstudien“ werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug gefördert. Gefördert werden können ebenso Tätigkeiten, um festzustellen, welche Ressourcen für die Durchführung eines Vorhabens erforderlich sind und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben voraussichtlich aufweist. Ziel beider Varianten ist es, Betrieben durch objektive und rationale Darlegung ihrer Stärken und Schwächen eine Entscheidung zu erleichtern und die damit verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erkennen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und Forschungsreinrichtungen. Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Die Förderlinie 2 „Digitale Innovationsprojekte“ wird in zwei Module unterteilt. Das Modul A „Digitale Produktinnovationen“ richtet sich an die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung. In diesem Modul wird die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren gefördert. Im Modul B „Digitale Prozessinnovationen“ werden Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder der Wertschöpfungskette gefördert. Dies schließt wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software mit ein. Antragssteller können mit dieser Förderung erfolgreiche Prozessumstellungen und eine messbare digitale Transformation in KMU umsetzen. Für beide Module gilt:
Möglich sind Einzelvorhaben oder aber Verbundvorhaben, in denen mehrere Akteure im Bereich Forschung- und Entwicklung kooperieren. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Hessen. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

In der Förderlinie 3 „Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung“ sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (insbesondere Hochschulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen antragsberechtigt. Das Vorhaben aus dem Bereich der Digitalisierung darf keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, also keine Produkte oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anbieten (keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Unionsrahmens sind Ausbildung, unabhängige Forschung und Entwicklung, Verbreitung von Forschungsergebnissen und Wissenstransfer).

Auch die Förderlinie 4 „Gründungsförderung im digitalen Kontext“ wird in zwei Module unterteilt. Das Modul A „Validierung / Spin-off“ zielt darauf ab, den Entrepreneurgedanken verstärkt in die Hochschulen zu tragen. Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mithilfe dieser Förderlinie auf wirtschaftliche Potenziale untersucht werden. Hierbei wird die praxisorientierte Validierung Ihrer Ergebnisse mit dem Ziel, Existenz- bzw. Unternehmensgründungen anzustoßen, unterstützt. Das Modul B „Wachstum“ fokussiert sich auf die Personalausgaben. Mit dieser Förderung wird die Umsetzung von innovativen Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotential erleichtert. Ein bereits erprobtes Entwicklerteam mit einer speziellen, noch nicht vorhandenen Kompetenz kann so zur erfolgreichen Durchführung des geplanten nächsten Entwicklungsschrittes Unterstützung bekommen. Im Auswahlverfahren werden Start-ups, die eine Neueinstellung planen, besonders berücksichtigt. Für beide Module der Förderlinie 4 gilt: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu zehn Mitarbeitern und die nicht länger als acht Jahre am Markt sind. Erste Umsätze mit digitalen Produkten und Dienstleistungen im entsprechenden Marktumfeld sollten bereits erzielt bzw. plausibel zukünftig angestrebt werden.

Info: Weitere Informationen zur Distr@l-Förderung finden Sie hier.

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