Wirtschaftsregion

ZUSCHUSS FÜR VOR-ORT-ENERGIEBERATUNGEN WIRD ERHÖHT

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhöht seit 1. März 2015 den Zuschuss für die Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude auf 60 Prozent der Beratungskosten.

Zuschuss für Vor-Ort-Energieberatungen wird erhöht
Für Gebäude kommen unterschiedliche Dämmstoffe in Frage. Beratung erhalten Immobilienbesitzer über fachkundige Energieberater. - © WFB

04.03.2015: Seit 1. März 2015 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Vor-Ort-Energieberatung mit höheren Zuschüssen. Durch die Änderung wurde die Richtlinie den Bedürfnissen in der Praxis angepasst. Hauseigentümer sollen die für das Haus individuell passenden Modernisierungsmaßnahmen finden und angehen. Um letztlich auch wirklich einen Energiespar-Effekt zu erzielen, ist die Energieberatung der Schlüssel zum Erfolg. Sie bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage, gibt konkrete Handlungsempfehlungen und zeigt, wann sich eine Baumaßnahme auszahlen wird und wo weitere Fördermittel beantragt werden können.

Zukünftig werden Beratungen mit 60 Prozent bezuschusst. Für Ein- und Zweifamilienhäuser erhält der Sachverständige maximal 800 Euro, und bei Begutachtungen von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 1.100 Euro beantragt werden. Des Weiteren kann die Vorstellung und Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohneigentümer-Versammlungen mit maximal 500 Euro bezuschusst werden. 

Mit dem eigentlichen Förderantrag hat der Eigentümer nichts zu tun, denn das übernimmt der Energieberater. Wichtig ist nur, den passenden Berater für die Vor-Ort-Beratung zu finden und dies geht beispielsweise über die Energieberater-Plattform der Energieagentur Bergstraße.

Der Beratene hat zudem die Wahl, ob der Vor-Ort-Beratungsbericht auf die Sanierung des Gebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder auf eine sinnvolle Kombination aus Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan) abzielt. Ab Anfang März sind diejenigen Gebäude förderfähig, die vor Inkrafttreten der ersten Energieeinspar-Verordnung 2002 (EnEV 2002, 01. Februar 2002) errichtet wurden. Damit erweitert sich die Anzahl der in Deutschland in Frage kommenden Gebäude erheblich.

Die bisher geförderten Sonderleistungen, wie Thermografie und Stromsparberatung, werden in Zukunft nicht mehr bezuschusst.

Info: Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des BAFA.

Die Energiagentur Bergstraße wird gefördert von:

Hessen_EU_Foerderung