Wirtschaftsregion

NEUFASSUNG DER RICHTLINIEN FÜR DAS ZENTRALE INNOVATIONSPROGRAMM MITTELSTAND

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte Unternehmen zu mehr Forschung sowie Innovationen motivieren / Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sollen zügiger in marktwirksame Innovationen umgesetzt werden

Neufassung der Richtlinien für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie kooperierenden Forschungseinrichtungen. - © AiF Projekt GmbH, Projektträger des BMWi

15.05.2015: Kürzlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den endgültigen Text der neuen Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand veröffentlicht. Die Richtlinie für kleine und mittlere Unternehmen ist damit bereits formell in Kraft getreten; neue Anträge können ab dem 15. Mai 2015 gestellt werden, da dies eng an die aktuell laufende Projektträgerausschreibung gekoppelt ist.
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden mit der neuen Richtlinie die grundsätzliche Ausrichtung und die strukturellen Stärken des Programms erhalten. Gleichzeitig wurde das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand mit zielgerichteten Neuerungen, etwa der Ausdehnung auf Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, der Verdopplung des Zuschlags für Auslandskooperationen und der Erhöhung der förderfähigen Kosten, weiterentwickelt.

Unternehmen aus der Wirtschaftsregion Bergstraße erhalten bei Dominic Schaudt (Leiter Unternehmerservice / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH) unter der Rufnummer 06252-68929-50 weitere Informationen.

Info: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand im Internet finden Sie hier.