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NEUES FÖRDERPROGRAMM FÜR HEIZUNGS- UND LÜFTUNGSANLAGEN AB 2016

Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" verbessert / Umsetzung des "Anreizprogramms Energieeffizienz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ab  1. Januar 2016

Neues Förderprogramm für Heizungs- und Lüftungsanlagen ab 2016
Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

15. Dezember 2015: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt bekannt, dass sie das „Anreizprogramm Energieeffizienz“ im Auftrag des BMWi umsetzt und die Förderung von Einzelmaßnahmen durch die Einführung eines „Heizungs- und Lüftungspakets“ verbessert. Die bisherige Förderung wird somit um eine erhöhte Förderung ergänzt. Der Investitionszuschuss dieser Erweiterung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten und der Tilgungszuschuss der Kreditvariante wird mit 12,5 Prozent auf den Kreditbetrag verrechnet.

Weitere Maßnahmen, die zusammen mit dem "Heizungs- und Lüftungspaket“ durchgeführt werden, erhalten ebenfalls den höheren Tilgungs- oder Investitionszuschuss.

Die Förderung des Austauschs ineffizienter Heizungsanlagen setzt eine optimierte Einstellung der gesamten Heizungsanlage voraus. Der Einbau von Lüftungsanlagen ist nur dann förderfähig, wenn er zusammen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle durchgeführt wird. Also beispielsweise dem Austausch der Fenster, der Dämmung der Außenwand oder der obersten Geschossdecke.

Besonderheit dieser neuen Pakete ist, dass bereits ab dem 1.Januar 2016 mit der Maßnahme begonnen werden kann, eine Antragstellung jedoch erst ab dem 1. April 2016 – und damit nachträglich ‑ möglich sein wird. Maßnahmen, die daher zwischen dem 1. Januar und dem 31. März begonnen werden, können ab dem 1. April beantragt werden. Der Antrag muss jedoch spätestens am 30. Juni bei der KfW eingereicht sein, auch wenn die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Für alle Maßnahmen, die nicht bis zum 31. März begonnen wurden, muss der Antrag wie üblich im Voraus gestellt werden. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, wird die Einschaltung eines Sachverständigen vorausgesetzt. Sachverständige im Kreis Bergstraße finden sie online auf der Energieberater-Plattform der Energieagentur Bergstraße.

Des Weiteren wird die KfW die Energieeffizienz-Expertenliste weiterentwickeln, in der  Sachverständige eingetragen sein müssen, um die Programme der KfW begleiten zu dürfen. Ziel ist die Einrichtung einer neuen Kategorie für qualifizierte gewerkespezifische Handwerker zur stärkeren Unterstützung von Einzelmaßnahmen.

Info: Informationen zu den Programmen der KfW-Bankengruppe finden Sie hier.

Das Team der Energieagentur beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen rund um das Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Zur telefonischen Terminvereinbarung erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 9-13 Uhr unter der Telefonnummer 06252 68929-88.

Die Energiagentur Bergstraße wird gefördert von:

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