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KFW INTENSIVIERT FÖRDERANGEBOT FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert ab 1. Juli 2015 verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.

KfW intensiviert Förderangebot für Nichtwohngebäude
Im Bereich der Nichtwohngebäude besteht ein hohes Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz. - © WFB

30. Juni 2015: Ziel der Bundesregierung ist es bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Abgesehen von Wohngebäuden, bietet der Bereich der gewerblichen und kommunalen Nichtwohngebäude ein hohes Potenzial zur Energieeffizienzsteigerung und CO2-Einsparung. Neben der Ressourcenschonung gehen mit der Energieeinsparung zudem finanzielle Einsparungen einher.

Die Programme der KfW bieten den Unternehmen und Kommunen sowohl niedrige Zinsen als auch Tilgungszuschüsse bis zu 17,5 Prozent. Vorrausetzung ist, dass bestehende Nichtwohngebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisiert oder Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik durchgeführt werden. Des Weiteren wird der Neubau von energieeffizienten Gebäuden bezuschusst.

Im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms „Energieeffizient Bauen und Sanieren" fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag des BMWi ab 1. Juli 2015 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von gewerblichen Nichtwohngebäuden. Unternehmen können ab diesem Zeitpunkt unabhängig von ihrer Größe einen zinsgünstigen Kredit bei ihrer Hausbank beantragen.

Ab 1. Oktober 2015 können Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen effiziente Neubauten über die KfW fördern lassen. Die bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur wird zudem noch einmal angehoben.

Die Förderung der energetischen Sanierung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erfolgt unabhängig vom Baualter. Die Zinssätze werden beim Start des Förderprogramms bekannt gegeben. Bei einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren gewehrt die KfW eine Zinsbindung über 10 Jahre. Des Weiteren fordert die KfW die Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen durch einen Sachverständigen.

Info: Informationen zu den Programmen der KfW-Bankengruppe finden Sie auf den Seiten der KfW Bankengruppe für Unternehmen sowie Kommunen.

Für Fragen rund um das Thema Energieeffizienz und Erneuerbare Energien steht Ihnen das Team der Energieagentur Bergstraße gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9-13 Uhr unter der Telefonnummer 06252 68929-88.

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