Wirtschaftsregion

ENERGIEEFFIZIENZLABEL FÜR HEIZUNGEN AB SEPTEMBER PFLICHT

Das bereits bei Waschmaschinen und Kühlschränken bekannte Energieeffizienzlabel ist  ab 26. September 2015 auch für neu installierte Heizungen Pflicht / Ab Januar 2016 besteht Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen

Energieeffizienzlabel für Heizungen ab September Pflicht
Das neue Energieeffizienzlabel ist so ausgestattet, dass Verbraucher anhand der unterschiedlichen Farben und Buchstaben auf einen Blick die Energieeffizienz der Produkte erkennen können..

15.09.2015: Ab dem 26. September 2015 gelten für alle Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Nennleistung von höchstens 70 kW und Warmwasserspeicher bis maximal 500 Liter Speichervolumen sowie Verbundanlagen mit Regelungstechnik und Solarunterstützung neue Bestimmungen in Bezug auf die Angaben zur Energieeffizienz. Ab diesem Stichtag müssen alle neuen Heizungsanlagen mit einem Energieeffizienzlabel ausgestattet werden, so dass Verbraucher anhand der unterschiedlichen Farben und Buchstaben auf einen Blick die Energieeffizienz der Produkte erkennen können. Dies soll zum einen Verbraucher animieren, effizientere Geräte zu kaufen und zum anderen sollen Hersteller energieeffizientere Geräte entwickeln. Ziel ist, dem Endkunden die Entscheidung für oder gegen ein Heizgerät zu erleichtern. Die Label der Geräte erhalten die Kunden bereits bei Angebotsabgabe zusammen mit dem Datenblatt.

Einzelkomponenten erhalten ihr Label bereits vom Hersteller. Bei so genannten Verbundanlagen, also Kombinationen, die zum Beispiel aus einem Heizkessel, einem Speicher und einer Solaranlage bestehen, muss ein entsprechendes Label erst ausgestellt werden. Der Spitzenverband der Gebäudetechnik (VdZ) hat hierfür eigens eine Plattform unter dem Namen Heizungslabel.de geschaffen.

Ab dem 1. Januar 2016 geht es dann noch einen Schritt weiter, denn nun werden auch Heizungen im Bestand, genauer gesagt Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, kostenlos mit einem Effizienzlabel ausgestattet. Auch dieser Schritt soll Verbraucher beim Energiesparen unterstützen, indem er einen leicht verständlichen und schnellen Überblick über den energetischen Zustand des Heizkessels liefert. Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Energieeffizienzlabel haben, damit auszustatten.

Allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Bergstraße steht die kostenlose Beratung der Energieagentur Bergstraße, ein Fachbereich der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH, zu allen Fragen rund ums Energiesparen offen. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist diese von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen.

Die Energiagentur Bergstraße wird gefördert von:

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