Wirtschaftsregion

DEUTLICH HÖHERER ZUSCHUSS FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN

Neues Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie tritt ab dem 1. April 2015 in Kraft / Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden

Deutlich höherer Zuschuss für erneuerbare Energien
Holz-Pellets werden zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt und haben eine optimale CO2-Bilanz. - © WFB

19.03.2015: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert den Einsatz erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Holzheizungen oder Wärmepumpen, ab dem 1. April 2015 mit höheren Zuschüssen. In einigen Bereichen erhöhen sich die Fördersummen auf ungefähr das Doppelte. Anträge können wie gewohnt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, nach dem Stichtag werden die neuen Fördersätze automatisch berücksichtigt. Die Frist, in der die Förderung beantragt werden kann, erhöht sich von ursprünglich sechs Monaten auf jetzt neun Monate nach Inbetriebnahme der Anlagen. Ebenso wird die Antragsberechtigung auf alle Unternehmen ausgeweitet, unabhängig von ihrer Größe.

Um flächendeckend Anreize zu setzen, wird der Rahmen für den Gebäudebestand ab 1. April 2015 neu definiert. Hierzu zählen Gebäude, in denen mindestens zwei Jahre ein Heizsystem installiert ist, welches erneuert oder unterstützt werden soll. Ist eine Errichtung einer Solaranlage zur reinen Warmwassererwärmung geplant, so fällt diese ab dem Stichtag auch wieder unter die Basisförderung des Marktanreizprogrammes. Ebenso können Qualitätschecks für Wärmepumpen bezuschusst werden. Um die Effizienz der Anlage zu überprüfen, kann frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme ein solcher Check durchgeführt werden.

Die neuen Fördersätze der Basisförderung stellen sich wie folgt dar:

Solarthermie

  • Ausschließliche Warmwasserbereitung: 50 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro
  • Kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: 140 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 2.000 Euro

Biomasse

  • Pelletofen mit Wassertasche: mindestens 2.000 Euro
  • Pelletkessel: mindestens 3.000 Euro
  • Pelletkessel mit Pufferspeicher: mindestens 3.500 Euro
  • Hackschnitzelkessel: 3.500 Euro
  • Scheitholzvergaserkessel: 2.000 Euro

Wärmepumpen (Wohngebäude)

  • Luft/Wasser-Wärmepumpen: mindestens 1.300-1.500 Euro
  • Erd/Wasser-Wärmepumpen: mindestens 4.500 Euro

Zusätzlich gibt es verschiedene attraktive Boni, wie den Kombinationsbonus (500 Euro für die Kombination von Solarthermie mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage), den Kesseltauschbonus (500 Euro für den Tausch eines alten Heizkessels gegen einen Öl- oder Gas-Brennwertkessel in Kombination mit einer Solaranlage), den Bonus für effizient Gebäude und den Bonus für Optimierungsmaßnahmen der Heizanlage.

Info: Weiterführende Informationen zum Marktanreizprogramm finden Sie unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html 
Außerdem steht das Team der Energieagentur Bergstraße gerne für Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9-13 Uhr unter der Telefonnummer 06252/6892988.

Die Energiagentur Bergstraße wird gefördert von:

Hessen_EU_Foerderung