Wirtschaftsregion

NOVEMBERHILFE – VORAUSSICHTLICH AB ENDE NOVEMBER BEANTRAGBAR

Anträge für die außerordentliche Wirtschaftshilfe können voraussichtlich ab 25 November gestellt werden / Antragstellung erfolgt über bundesweit geltende Plattform / Bund unterstützt Betriebe, die temporär geschlossen werden müssen 

Novemberhilfe – voraussichtlich ab Ende November beantragbar
Unternehmen, die aufgrund der einschränkenden Maßnahmen des Bundes, temporär geschlossen werden mussten, können voraussichtlich ab Ende November weitere Hilfen beantragen.  - © pexels

13.11.2020: Die Novemberhilfe, die als einmalige Kostenpauschale ausgezahlt wird, ist voraussichtlich ab Ende November beantragbar. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt oder indirekt von den temporären Schließungen betroffen sind.

Voraussichtlich ab 25 November können die Anträge über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten.

Info: Nähere Informationen zur Novemberhilfe und anderen Unterstützungen des Bundes und des Landes Hessen finden Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

Wissenswertes über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!