Wirtschaftsregion

NOTFALLKASSE HESSEN / HÄRTEHILFE

Hilfe für Unternehmen, die bisher nicht über andere Programme unterstützt werden konnten / Bis zu 100.000 Euro einmalige Zuwendung zur Abwendung der pandemiebedingten Härte

Notfallkasse Hessen / Härtehilfe
Eine sogenannte Billigkeitskommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts-, des Finanz-, des Innen- und des Sozialministeriums wird die Prüfung übernehmen und über die Unterstützung durch die Notfallkasse Hessen entscheiden.  - © pixabay

05.05.2021: Mit der Notfallkasse Hessen will das Land Hessen Unternehmen unter die Arme greifen, die bisher noch keine Hilfen in Anspruch nehmen konnten.

Dieses Programm soll besondere Härten infolge der Pandemie abmildern. Eine besondere Härte setzt voraus, dass die pandemiebedingte wirtschaftliche Belastung ein in der Gesamtbetrachtung nicht mehr tragbares Ausmaß erreicht hat, insbesondere wenn diese schon existenzgefährdend ist. Ferner ist erforderlich, dass die Belastung ohne eigenes Verschulden nicht abgewendet werden konnte, etwa weil der vertretbare Einsatz von eigenen Mitteln oder die Inanspruchnahme von weiteren Finanzierungsalternativen nicht möglich sind.

Weil die Notfallkasse vor allem dazu dient, einen Ausgleich für unbeabsichtigte Regelungslücken anderer Corona-Programme zu schaffen, kommt sie grundsätzlich nur nachrangig zur Anwendung. Das bedeutet, dass im jeweiligen Einzelfall Leistungen aus anderen Programmen nicht möglich gewesen waren oder nicht mehr möglich sind. Deshalb sind Leistungen aus anderen Programmen genau aufzuführen und gegebenenfalls. anzugeben, warum diese nicht mehr erlangt werden können oder konnten.

Die Einzelunterstützung aus der Notfallkasse Hessen soll 100.000 Euro nicht übersteigen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nichtöffentliche Institutionen aller Größenklassen mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden beim Regierungspräsidium Kassel gestellt.

Bei der Notfallkasse des Landes Hessens handelt es sich um ein ausschließlich digitales Verfahren. Anträge in Papierform werden weder bearbeitet noch aufgehoben.

Info: Weitere Informationen zur Notfallkasse Hessen und den Link zur Antragstellung finden Sie hier. 

Neben der Notfallkasse Hesse wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB) erhalten Sie hier.

Wissenswertes über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!