Wirtschaftsregion

NEUSTARTHILFE AB SOFORT BEANTRAGBAR

Anträge auf Neustarthilfe können von Soloselbständigen ab sofort gestellt werden / Bis zu 7.500 Euro möglich / Bei Umsatzeinbußen von über 60 Prozent darf man die Neustarthilfe in voller Höhe behalten

Neustarthilfe ab sofort beantragbar
Die Neustarthilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. - © Pixabay

18.02.2021: Soloselbständige, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 coronabedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt, können ab sofort die Neustarthilfe beantragen. Diese beträgt bis zu 7.500 Euro und muss bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen nicht zurückgezahlt werden.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

Info: Neben der Neustarthilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie ebenfalls hier.

Wissenswertes über die weiteren Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!