Wirtschaftsregion

MITTEL FÜR UNTERNEHMEN AUF IHREM WEG IN DIE DIGITALE ZUKUNFT

Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro / Erste Zufallsauswahl der zweiten Förderrunde 2025 beginnt am 1. September 2025.

Mittel für Unternehmen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft
Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. - © Pixabay. Montage: WFB

19.08.2025: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stellt in diesem Jahr weitere Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wieder Anträge für den Digital-Zuschuss des Landes Hessen stellen. Wichtig: Die erste Zufallsziehung zur Fördermittelvergabe erfolgt bereits am 1. September 2025. Bis der Fördertopf erschöpft ist, erfolgt dann jeweils zum Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl.

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Info: Für bereits registrierte sowie noch nicht registrierte Unternehmen – einschließlich Freiberufler, die bei der Registrierung ebenfalls als Unternehmen gelten – besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit zur Bewerbung für die 2. Förderrunde 2025. Das Bewerbungsportal bleibt geöffnet. Unternehmen, die im Bewerbungsverfahren angegeben haben, auch bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme weiterhin an zukünftigen Auswahlverfahren („Calls“) interessiert zu sein, verbleiben automatisch im Bewerbungspool.

Weitere Informationen zum Digital-Zuschuss und den Link zum Antragsportal finden Sie auf den Seiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen.

Wissenswertes über die Serviceleistungen der Wirtschaftsförderung Bergstraße gibt es hier

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