LEICHTERE NUTZUNG VON SOLAR ERZEUGTEM STROM IM MEHRFAMILIENHAUS
Solarpaket I beinhaltet bedeutende Neuerungen für Mieterinnen, Mieter, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern / Energieagentur Bergstraße, ein Fachbereich der Wirtschaftsförderung Bergstraße, informiert
12.07.2024: Mit dem im Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Solarpaket I hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bedeutende Neuerungen eingeführt, welche die Nutzung von Solarstrom (Photovoltaik-Strom) in Mehrfamilienhäusern erheblich erleichtern sollen. Ein zentrales Element ist die so genannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. „Diese ermöglicht es Mieterinnen und Mietern in Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern, Solarstrom zu nutzen, der direkt von Dächern, Garagen oder in Batterien zwischengespeichert wird“, informiert Adam Borkowski, Projektmanager der Energieagentur Bergstraße / Energieberater. „Die Zielgruppe kann selbst einen Ergänzungstarif für den Strom, der nicht durch den Photovoltaik-Strom-Strom gedeckt wird, abschließen.“ Eine Teilnahme an der solaren Hausstromversorgung erfolgt ausschließlich freiwillig und eine Kopplung, zum Beispiel an Mietverträge, sei nicht möglich.
Das Mieterstrommodell erfährt ebenfalls wesentliche Verbesserungen, wie Borkowski weiter erläutert. Künftig gelte es auch für Gewerbegebäude und Nebenanlagen wie Garagen. Damit entfalle die bisherige Einschränkung, dass Mieterstrom nur für Gebäude mit mindestens 40 Prozent Wohnnutzung genutzt werden kann. „Diese Änderung macht es einfacher, Solarstrom auch in gemischt genutzten oder rein gewerblichen Gebäuden zu nutzen. Mehrere Gebäude können dabei zu einer Kundenanlage teils zusammengefasst werden, was die technischen Anforderungen vereinfacht und die Nutzung von Solarstrom in Quartieren erleichtert“, erklärt der Energie-Experte.
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