Wirtschaftsregion

KURZARBEITERGELD SOLL BIS 30. JUNI VERLÄNGERT WERDEN

Betriebe sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können / Die maximale Bezugsdauer soll von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt werden

Kurzarbeitergeld soll bis 30. Juni verlängert werden
Nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können.  - © Pixabay

08.02.2022: Das erhöhte Kurzarbeitergeld (KuG) soll bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt werden. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden.

Mit dem Gesetz sollen folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 gelten:

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs
  • Erhöhtes Kurzarbeitergeld
  • Verringertes Mindesterfordernis von 10%
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022

Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung eingeführt werden, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. September 2022 ermächtigt. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen zum 31. März 2022 auslaufen.  Am 9. Februar wird der Gesetzentwurf ins Kabinett gebracht, von einer Verabschiedung ist in der Sitzungswoche vom 14. bis 18. Februar auszugehen.

Info: Weitere Informationen zu staatlichen Hilfen für Unternehmen finden Sie auf unsere Homepage.

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