HEIZUNGSFÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN – NICHTWOHNGEBÄUDE
KfW fördert Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz / Umstieg auf klimafreundliche Heizungen soll beschleunigt werden
08.10.2024: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Unternehmen und anderen Investoren, die Maßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland durchführen, für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss bis zu 35 Prozent.
Damit will die KfW den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz vorantreiben. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem der Kauf und die Installation von zum Beispiel solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt und vieles mehr.
Als Grundförderung gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten. Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Unternehmen zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten. Für effiziente Biomasseanlagen bietet die KfW zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.
Info: Hier gibt es weitere Informationen über die KfW-Heizungsförderung für Unternehmen.
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