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GEBÄUDEENERGIEGESETZ IST AM 1. NOVEMBER IN KRAFT GETRETEN

Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wurden zusammengeführt und ein einheitliches Anforderungssystem geschaffen / Obligatorische Energieberatungen eingeführt

Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November in Kraft getreten
In einem kostenfreien, persönlichen Beratungsgespräch bei der Energieagentur Bergstraße können Hausbesitzer erfahren, welche Paragraphen des Gebäudeenergiegesetzes in ihrem speziellen Fall greifen.  - © Pixabay

12.11.2020: Das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden Anfang dieses Monats zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Dadurch gilt nun ein einheitliches Anforderungssystem, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten weiterhin.

Das GEG legt die energetischen Standards für Neubauten und für Bestandsbauten bei Sanierungen fest und regelt die Einsparung von Energie in Gebäuden. Sie gilt für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude, die geheizt oder gekühlt werden. Im GEG sind Berechnungsverfahren und Normen definiert. Zudem sind Vorgaben zur Ausstellung und Verwendung des Energieausweises enthalten.

Die ordnungsrechtlichen Vorgaben folgen laut der Bundesregierung weiterhin dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. „Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz wird sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden“, weiß Philipp Meister, Projektleiter der Energieagentur Bergstraße, ein Fachbereich der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB).

Auf Hausbesitzer kommen nun neue Pflichten zu: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder so umfangreich saniert, dass Berechnungen für das ganze Gebäude stattfinden, muss vorher ein informatorisches Energieberatungsgespräch zu dem Gebäude in Anspruch nehmen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.

Die Energieagentur Bergstraße, ein Fachbereich der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB), bietet diese kostenlose und neutrale Beratung bereits seit dem Jahr 2010 allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Bergstraße an und steht ihnen selbstverständlich auch weiterhin mit kompetentem Rat bei energetischen Sanierungen zur Seite. Die nun beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses obligatorische Erläuterung des Energieausweises mit allen Komponenten einschließlich der Modernisierungsempfehlungen gehört ebenfalls zum Portfolio.

Handwerksunternehmen, die entsprechende Arbeiten zur energetischen Sanierung durchführen, haben laut GEG „bei Abgabe eines Angebots auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen.“

Im Heizungsbereich bleibt die Austauschpflicht für Öl- oder Gasheizkessel nach 30 Jahren, sofern es nicht bereits Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind oder der Eigentümer das Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Ausnahmen bilden auch sehr kleine oder sehr große Anlagen.

Ab 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl oder Kohle beschickt werden, nur noch in bestimmten Ausnahmefällen im Neubau oder auch im Bestandsgebäude installiert werden. „In einem kostenfreien, persönlichen Beratungsgespräch bei der Energieagentur Bergstraße können Hausbesitzer erfahren, welche Paragraphen des GEG in ihrem speziellen Fall greifen. Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen finden die Beratungen zurzeit nur telefonisch oder per Video-Telefonie statt“, erläutert Meister.

Info: Das Team der Energieagentur Bergstraße beantwortet alle Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz und gibt einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Vom passenden Heizsystem für Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Bürgerinnen und Bürger fachkundige Informationen – kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252/ 68929-88 zu erreichen.