Wirtschaftsregion

FÖRDERUNG DER SCHNELLLADEINFRASTRUKTUR VON UNTERNEHMEN

Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert Firmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung / Förderprogramm aufgelegt / Antragsfrist: 1. November 2024

Förderung der Schnellladeinfrastruktur von Unternehmen
Gefördert wird der Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte. - © Pixabay

07.10.2024: Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw im gewerblichen Bereich für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Taxi-Unternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter mit hoher Laufleistung und besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung (Antragsfrist: 1. November 2024).

Gefördert wird der Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ≥ 50kW, stationärem Stromspeicher und Netzanschluss. Die Förderung erfolgt als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: kleine und mittlere Unternehmen mit 40 Prozent, Großunternehmen mit 20 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der max. Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.

Info: Hier geht es zum Antragsportal des Projektträgers Jülich.

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie hier.

Wissenswertes über die weiteren Serviceleistungen der WFB gibt es hier.

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