Wirtschaftsregion

FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT IN HESSEN

Die Umstellung des Verkehrssystems auf Batterie- und brennstoffzellengetriebene Fahrzeuge ist ein Schlüsselfaktor zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele / Förderquote für Unternehmen von bis zu 50 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderung der Elektromobilität in Hessen
Etwa drei Viertel des Gütertransports in Deutschland werden heute auf der Straße erbracht. Davon ist insbesondere Hessen mit seinen wichtigen Verbindungsstrecken und als Drehkreuz aller Verkehrsträger betroffen.  - © pixabay

02.05.2022: Ziel der Förderung ist es, die Elektrifizierung des Verkehrs in Hessen voranzutreiben und zu beschleunigen. Durch innovative technologische Ansätze, die zu einer verbesserten Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems Elektromobilität führen, soll die Attraktivität gegenüber konventionellen Antriebsformen gesteigert werden. Zudem ist beabsichtigt, Anstöße zum demonstrativen Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen und Lebensbereichen zu geben.

Gefördert werden hauptsächlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationen für die Elektromobilität zum Inhalt haben. Das Förderprogramm ist dabei grundsätzlich für alle Themen und Technologien offen, die im Rahmen der elektrischen Mobilität - mit Batterie und/oder Brennstoffzelle - von Bedeutung sind.

In besonderen Einzelfällen kann auch die Beschaffung von E-Fahrzeugen und Lade- bzw. Tankinfrastruktur gefördert werden (Investitionsförderung). Hierzu zählen elektrische Nutz-, Transport- und Sonderfahrzeuge, die in Wirtschaft und öffentlichem Gemeinwesen eingesetzt werden. Auch Prototypen und neuartige E-Fahrzeugkonzepte für den ÖPNV können förderfähig sein. Ausdrücklich zu beachten ist, dass gängige Elektro-PKW, Hybridfahrzeuge wie auch Elektrozweiräder hiervon ausgenommen sind.

Unternehmen sowie alle weiteren juristischen und natürlichen Personen erhalten eine Förderquote von bis zu 50 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen; eine Beschränkung auf KMU besteht nicht.

Das Antragsverfahren für Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist zweistufig. Der erste Schritt im Antragsverfahren ist die Übersendung einer kurzen, aussagekräftigen Projektskizze vor Projektbeginn. Im Falle einer positiven Bewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags. Das Antragsverfahren für Beschaffungsprojekte ist dagegen einstufig

Allen Interessenten wird empfohlen, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.

 

Info: Weitere Informationen und Formatvorlagen finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Fördermittel für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Homepage.

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