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FÖRDERPROGRAMM „LADEINFRASTRUKTUR VOR ORT“

Das BMVI fördert den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge / Gefördert werden die erstmalige Beschaffung und Montage von Ladepunkten sowie der Netzanschluss / Antragsfrist endet am 31.12.2021

Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“
Förderung von bis zu 80 Prozent der Ausgaben für Montage der Ladepunkte sowie den Netzanschluss der Ladeinfrastruktur möglich.  - © pixabay

22.11.2021: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Kommunen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson und Unternehmen (KMU) bei dem Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit einem oder mehreren Ladepunkten.

Gefördert werden die erstmalige Beschaffung und Montage von Ladepunkten sowie den Netzanschluss der Ladeinfrastruktur. Im Einzelnen werden gefördert:

  • AC-Ladepunkt (Alternating Current): Ladepunkt, an dem das Laden mit Wechselstrom möglich ist.
  • DC-Ladepunkt (Direct Current): Ladepunkt, an dem das Laden mit Gleichstrom möglich ist.

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Normalladepunkte (AC und DC) mit 3,7 Kilowatt bis maximal 22 Kilowatt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal EUR 4.000 pro Ladepunkt. Für DC-Schnellladepunkte (DC) mit mehr als 22 Kilowatt und weniger als 50 Kilowatt gebietsabhängig bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal bis zu EUR 16.000 pro Ladepunkt. Für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz pro Standort 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens EUR 10.000 und

für den Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz pro Standort oder den Netzanschluss mit Pufferspeicher 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens 100.000 EUR.

Für die Maximalbeträge muss die öffentliche Zugänglichkeit der Ladestation für 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen die Woche ermöglicht sein. Wenn die öffentliche Zugänglichkeit eingeschränkt ist, reduziert sich die maximale Förderung.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge können noch bis 31.12.2021 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

 

Info: Weitere Informationen zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Fördermittel für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Homepage.

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