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ENERGIEBERATUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE

Neue Förderrichtlinie für „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ / Erstattung bis zu 80 Prozent der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung

Energieberatung für Nichtwohngebäude
Die Kosten für qualifizierte Energieberatungen können bis zu 80 Prozent gefördert werden.  - © pixabay

13.04.2021: Die neue Förderrichtlinie „„Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ bündelt die bis Ende 2020 bestehenden Richtlinien zur Förderung der „Energieberatung im Mittelstand“ und zur „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“.

Eine geförderte Energieberatung hilft Unternehmen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen, ihre Energieeffizienz zu steigern und auch den Einsatz erneuerbarer Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Hierbei ist eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung vom BMWi möglich.

Das Förderprogramm stellt verschiedene Beratungsmodule zur Verfügung. Die Beratungsmodule unterscheiden sich nach Art und Umfang der Beratung:

Modul 1:
Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen. Die Förderung beträgt je nach Höhr der jährlichen Energiekosten bis zu 6.000 Euro bzw. 1.200 Euro.

Modul 2:
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.

Modul 3:
Contracting-Orientierungsberatungen, mit deren Hilfe umfassende Sanierung ganzer Gebäudegruppen einer Kommune oder eines Unternehmens überprüft wird und die Zusammenarbeit mit einem geeigneten Dienstleister zu deren Durchführung vorbereitet wird. Die Förderung beträgt je nach Höhe der jährlichen Energiekosten bis zu 10.000 Euro bzw. 7.000 Euro.

Die Energieberatung muss ein qualifizierter Experte durchführen. Ein geeigneter förderfähiger Energieberater in der Nähe ist über die Energieeffizienzexperten-Liste für Förderprogramme des Bundes zu finden.

 

Info: Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „„Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Fördermittel für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Homepage.

 

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