Wirtschaftsregion

DIGITAL-ZUSCHUSS – DRITTER (ZUSÄTZLICHER) FÖRDERAUFRUF 2022 AM 27. JULI

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse / Stichtagsbezogene Förderaufrufe im Jahr 2022 / Zuschuss von bis zu 10.000 Euro möglich

Digital-Zuschuss – dritter (zusätzlicher) Förderaufruf 2022 am 27. Juli
Dritter Förderaufruf der Förderperiode 2022 findet am 27. Juli statt.  - © pixabay

22.07.2022: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt in diesem Jahr weitere Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Der dritte Förderaufruf 2022 findet vom 27 Juli 2022, 09:00 Uhr bis 29. Juli 2022, 09:00 Uhr, statt. Der Link zur Antragstellung wird erst am 27. Juli 2022 um 09:00 Uhr auf der Seite der WI-Bank freigeschaltet.

Innerhalb des Förderjahres gibt noch ein weiteren stichtagsbezogenen Förderaufruf (30.08.2021), an denen sich Interessenten analog der vorangegangenen Förderaufrufe über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können.

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Während des Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung). Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 48 Stunden verfügbar.

 

Info: Weitere Informationen zum Digital-Zuschuss finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Fördermittel für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Homepage.

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