Wirtschaftsregion

CORONA-WIRTSCHAFTSHILFEN WERDEN BIS ENDE JUNI 2022 VERLÄNGERT

Die Überbrückungshilfe IV wird unverändert fortgesetzt bis Ende Juni 2022 / Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert

Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf die Verlängerung verständigt.  - © pixabay

18.02.2022: Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.

Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Fixkosten bleiben unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Info: Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe 4 Plus und Neustarthilfe finden Sie hier. 

Neben der Überbrückungshilfe und der Neustarthilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften oder auch steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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