Wirtschaftsregion

BUND ERWEITERT FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM ENERGIEBEREICH

Ölheizungen nicht mehr förderfähig, stattdessen hohe Austauschprämien / Steuerbonus für energetische Modernisierung ist jetzt amtlich / Kostenfreie Beratung in Sachen Förderung in Anspruch nehmen

Bund erweitert Fördermöglichkeiten im Energiebereich
Zum Start des neuen Jahres gibt es einige Änderungen in der Förderlandschaft für energetische Maßnahmen an Gebäuden.  - © Pixabay

20.01.2020: Die Energieagentur Bergstraße, ein Fachbereich der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB), informiert über Verbesserungen sowie Änderungen der Förderlandschaft für energetische Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden, mit denen das Jahr 2020 startet.

  1. Die Förderung von Heizungen mit dem Energieträger Öl wurde zum 1. Januar komplett aus den Bundesförderprogrammen genommen. Gleichzeitig wird die Förderung von energieeffizienten und klimafreundlichen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energie von Festbeträgen auf einen Zuschuss in Höhe von 20 bis 45 Prozent der Investitionskosten umgestellt. Zuständig ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zu den Investitionskosten zählen außer den Anschaffungs- und Installationskosten für die neue Heizung auch die Entsorgung der Altanlage sowie die Optimierung des Heizsystems.
    Gefördert werden zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen wie Pellet- oder Scheitholzkessel, Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung sowie Gashybridheizungen, das heißt Kombinationen aus Gas-Brennwertheizungen mit Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen. Ersetzt man damit alte Ölheizungen, die nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen, bekommt man die höchsten Fördersätze. Ist die Heizung jedoch bereits austauschpflichtig, verliert man jeglichen Anspruch auf Förderung.
  2. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es ab 24. Januar 2020 sowohl in der Zuschuss- als auch in der Kreditvariante der Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren Erhöhungen der Förderquoten.
    Der Tilgungszuschuss beim Kreditprogramm steigt um 12,5 Prozent, auch der maximale Kreditbetrag wird erhöht. Zugleich steigt der Investitionszuschuss in der Zuschussvariante um zehn Prozent. Das bedeutet eine Verdoppelung des Zuschusses für Einzelmaßnahmen wie neue Fenster sowie Dämmung der Fassade, des Daches oder der obersten Geschossdecke von zehn auf 20 Prozent. Bei einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus können bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden.
    Für den Neubau oder den Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses (Kreditprogramm) wird der Tilgungszuschuss ebenfalls um zehn Prozent erhöht, während der maximale Kreditbetrag steigt.
    Mit der Beantragung der Förderung bei der KfW und der Begleitung des Vorhabens ist auch weiterhin ein Sachverständiger der Energie-Effizienz-Experten-Liste mit einzubinden. Dessen Leistung wird bei einer Baubegleitung, die teilweise auch verpflichtend ist, mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst.
  3. Neu ist auch der Steuerbonus von 20 Prozent bei energetischen Maßnahmen. Als Hauseigentümer kann man sich seit 1. Januar bei selbstgenutztem Wohnraum entscheiden, ob man die Förderprogramme des Bundes wählt oder die Sanierung mit 20 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend macht, wobei Energieberatungskosten unter bestimmten Voraussetzungen zu 50 Prozent absetzbar sind. Wenn die Einzelmaßnahmen die Förderbedingungen von KfW oder BAFA einhalten, können innerhalb von drei Jahren maximal 40.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.

Da die Förderlandschaft manche Tücken aufweist, empfiehlt sich schon im Vorfeld eine ausführliche Beratung, worauf es bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden sowie der Planung von energieeffizienten Neubauten zu achten gilt. Denn auch weiterhin sind die meisten Förderungen vor Auftragsvergabe zu beantragen. Die kostenfreie Energieberatung der Energieagentur Bergstraße steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Bergstraße offen.

Info: Das Team der Energieagentur Bergstraße beantwortet gern alle Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz und gibt einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Vom passenden Heizsystem für Ihr Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Sie fachkundige Informationen, kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 oder immer freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr zur freien Online-Beratungszeit via Skype zu erreichen.

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