Wirtschaftsregion

AUßERORDENTLICHE WIRTSCHAFTSHILFE NUR NOCH BIS ENDE APRIL BEANTRAGBAR

Erstanträge für die Außerordentliche Wirtschaftshilfe können bis zum 30. April 2021 gestellt werden / Einmaliger Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes von November beziehungsweise Dezember 2019 möglich 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe nur noch bis Ende April beantragbar
Die Außerordentliche Wirtschaftshilfe kann nur noch bis zum 30. April 2021 beantragt werden. ©pexels - © pexels

26.04.2021: Mit der Außerordentliche Wirtschaftshilfe sollen Unternehmen unterstützt werden, die ihren Betrieb im November und Dezember 2020 aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär schließen mussten.

Für die Dauer der Schließungen im November bzw. Dezember 2020 erhalten Betroffene einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019.

Anträge können nur noch bis zum 30.04.2021 auf der bundesweit geltenden Antragsplattform gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.

Mehr Informationen zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe finden Sie hier.

Info: Von Seiten des Bundes und des Landes Hessen wurden weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

 

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