Wirtschaftsregion

ATTRAKTIVE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR UMFANGREICHE ENERGETISCHE SANIERUNGEN

Bundesförderung für effiziente Gebäude startet am 1. Juli mit der 2. Stufe / Zuschüsse und Kredite für Neubau und Sanierungen zum Effizienzhaus erweitert / Kredite mit lukrativen Tilgungszuschüssen ausgestattet

Attraktive Fördermöglichkeiten für umfangreiche energetische Sanierungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet Fördermittel sowohl für energetische Sanierungen als auch energieeffiziente Neubauten - © Pixabay

30.06.2021: Mit dem Start der 2. Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 1. Juli 2021 wird das Angebot für den Bereich energetische Sanierung und Neubau vervollständigt. Alle förderfähigen Maßnahmen können jetzt entweder durch einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss begünstigt werden. Bei der Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus wurden die Förderstufen neu strukturiert.

Die BEG Einzelmaßnahmen gilt sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude und kann in der Zuschussvariante seit dem 1. Januar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Kreditvariante – zu beantragen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - startet zum 1. Juli. Die Einzelmaßnahmen umfassen zum Beispiel Dämmung der Fassade, des Daches oder von Geschossdecken, neue Fenster oder Außentüren ebenso wie Lüftungsanlagen, die Heizungserneuerung oder -optimierung. Der sommerliche Wärmeschutz und Digitalisierungsprojekte wie Smart Home werden erstmals gefördert.

Bei der Gesamtsanierung zum Effizienzhaus wird unterschieden zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die neuen Programme starten ebenfalls zum 1. Juli bei der KfW und lauten „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) und „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG). Wie bei den Einzelmaßnahmen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen direktem Investitionszuschuss und zinsverbilligtem Kredit mit Tilgungszuschuss, wobei Zuschuss- und Tilgungszuschusshöhe für die jeweilige Maßnahme identisch sind.

Die Effizienzhaus-Standards wurden in der Sanierung um Erneuerbare-Energien-Klassen sowie das Effizienzhaus 40 erweitert. Das bietet Sanierungswilligen einen Zuschuss/Tilgungszuschuss von fünfundzwanzig bis zu fünfzig Prozent der förderfähigen Investitionskosten (KfW-Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse).

Im Neubau-Fördersegment der BEG WG wurde außer der Erneuerbare-Energien-Klasse auch die Nachhaltigkeits-Klasse eingeführt. Erstmals ist hier statt dem Kredit mit Tilgungszuschuss auch ein direkter Investitionszuschuss wählbar.

Grundsätzlich muss bei der BEG in allen Programmteilen der Förderantrag vor Auftragsvergabe gestellt werden. Daher ist eine fundierte Beratung im Voraus äußerst wichtig, um alle Förderbedingungen einzuhalten und kein Geld zu verlieren.

Das Team der Energieagentur agiert als Serviceeinheit des Kreises Bergstraße kostenlos und herstellerneutral. Beantwortet werden nicht nur Fragen zu Fördermöglichkeiten, sondern auch zu Technik und Bauphysik. Die Beratung steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Bergstraße offen. Aufgrund der Pandemielage finden die Beratungen derzeit telefonisch oder per Videochat statt.

Info: Über die neue Bundesförderung informiert das Team der Energieagentur Bergstraße, die darüber hinaus auch weitere Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz beantwortet und einen Überblick über alle aktuellen Fördermöglichkeiten gibt. Vom passenden Heizsystem für Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Bürgerinnen und Bürger fachkundige Informationen – kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen. 

Besuchen Sie uns auch auf Facebook oder Twitter!