Wirtschaftsregion

ANTRAGSTELLUNG FÜR CORONA-SOFORTHILFEN AB SOFORT MÖGLICH

Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes Hessen können ab sofort beantragt werden / Förderberechtigt ist, wer infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in massive Liquiditätsengpässe geraten ist

Antragstellung für Corona-Soforthilfen ab sofort möglich
Soforthilfen der Bundes- und Landesregierung können ab sofort beantragt werden - © pixabay

02.04.2020: Die Soforthilfen (einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss) des Bundes und des Landes Hessen für Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbständige, Künstler und Freiberufler können nun beantragt werden. Die Soforthilfe wird ausschließlich für Förderberechtigte gewährt, die infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können und ihren Haupt- bzw. Wohnsitz in Hessen haben. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

 Die Zuschüsse werden ausschließlich Förderberechtigten gewährt und betragen insgesamt (Bundes- und Landesförderung kombiniert) 

  • bis 10.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 20.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten und
  • bis 30.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 50 Beschäftigten.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Coronavirus-Pandemie entstanden ist.

Es ist wichtig, dass Sie alle benötigten Unterlagen und Daten bereits vor Beginn der Antragstellung bereithalten. Das Regierungspräsidium hat eine ausführliche Ausfüllhilfe bereitgestellt, die Sie unbedingt nutzen sollten. Am Ende dieser Ausfüllhilfe finden Sie den link zum online-Antrag. Darüber hinaus finden sich häufige Fragen und deren Antworten hier. Anträge für die Soforthilfe können bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden.

Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie auch durch die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar (hier gibt es auch Erklär-Videos zur Antragstellung und zu den häufigsten Fragen) und die HWK Frankfurt-Rhein-Main.

Info: Neben den Soforthilfen wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unserer Informationsseite

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