Wirtschaftsregion

ANTRAGSSTELLUNG FÜR ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 2 NUR NOCH BIS 31. MÄRZ MÖGLICH

Die Überbrückungshilfe ist ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen / Sie umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020 / Erstanträge für die Überbrückungshilfe 2 können bis 31. März 2021 gestellt werden

Antragsstellung für Überbrückungshilfe 2 nur noch bis 31. März möglich
Die Überbrückungshilfe 2 kann nur noch bis zum 31. März 2021 beantragt werden. - © pexels

11.03.2021: Mit der Überbrückungshilfe II werden Unternehmen aller Branchen unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen.

Den Antrag können Sie nur noch bis zum 31. März 2021 über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Die Kosten dafür werden bezuschusst.

Ein Änderungsantrag kann nur gestellt werden, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde. Der Antrag richtet sich an diejenigen, die (nachträglich) eine Erhöhung des Förderbetrags beantragen oder eine Änderung ihrer Kontoverbindung mitteilen wollen. Ab dem 24. Februar 2021 bis einschließlich 31. Mai 2021 können Änderungsanträge gestellt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis zum 30. Juni 2021 möglich.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe 2 finden Sie hier.

 

Info: Von Seiten des Bundes und des Landes Hessen wurden weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

 

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