Wirtschaftsregion

ANTRAGSFRISTEN DER STAATLICHEN CORONA-UNTERSTÜTZUNGEN WURDEN VERLÄNGERT

Der Bund verlängert die Antragsfristen der November- bzw. Dezemberhilfe bis zum 30. April 2021 und der Überbrückungshilfe II bis zum 31. März 2021 / Die Antragstellung der Überbrückungshilfe III ist vermutlich ab Februar 2021 möglich

Antragsfristen der staatlichen Corona-Unterstützungen wurden verlängert
Der Bund passt die Antragfristen der staatlichen Corona-Unterstützungen an. - © pexels

26.01.2021: Aufgrund des anhaltenden Lockdowns werden die Antragsfristen der staatlichen Corona-Unterstützungen verlängert. Mittel aus der November- bzw. der Dezemberhilfe können bis zum 30. April 2021 beantragt werden. Anträge für Mittel aus der zweiten Phase der Überbrückungshilfe können bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Nähere Informationen zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.

Die Antragstellung der Überbrückungshilfe III ist vermutlich ab Februar 2021 über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) auf der bundesweit geltenden Antragsplattform möglich. Hier soll die maximale monatliche Fördersumme auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht werden. Zudem soll es in Zukunft nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent um Förderzeitraum, geben.

Soloselbständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

Info: Von Seiten des Bundes und des Landes Hessen wurden weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten. 

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