Wirtschaftsregion

ANTRÄGE AUF NEUSTARTHILFE PLUS KÖNNEN AB SOFORT GESTELLT WERDEN

Die Neustarthilfe Plus ist für die Monate Juli bis September beantragbar / Erhöhung der Betriebskostenpauschale auf 1.500 Euro pro Monat bzw. bis zu 4.500 Euro insgesamt / Die Förderung wird als Vorschuss ausgezahlt

Anträge auf Neustarthilfe Plus können ab sofort gestellt werden
Die Neustarthilfe Plus beträgt einmalig 50 Prozent eines dreimonatigen Referenzumsatzes.  - © pixabay

16.07.2021: Mit der Neustarthilfe Plus werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Antragstellende, welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus nicht in Anspruch nehmen, können einmalig als Unterstützungsleistung (Neustarthilfe Plus) 50 Prozent des im Vergleichszeitraum erwirtschafteten Referenzumsatzes erhalten. Die Neustarthilfe Plus beträgt maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Die Neustarthilfe Plus wird in einem ersten Schritt als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum Juli bis September 2021 feststehen. Erst nach Ablauf des Förderzeitraums wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Juli bis September 2021 die Höhe der Neustarthilfe Plus berechnet, auf den die/der Antragstellende Anspruch hat. Die/der Antragstellende darf die als Vorschuss gewährte Neustarthilfe Plus in voller Höhe behalten, wenn sie/er Umsatzeinbußen von 60 Prozent oder mehr zu verzeichnen hat. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist die Neustarthilfe Plus (anteilig) zurückzuzahlen. Sie ist somit als Liquiditätsvorschuss zu verstehen, der im Falle eines positiven Geschäftsverlaufs der/des Antragstellenden (anteilig) zurückgezahlt werden muss.

Zunächst kann die Neustarthilfe Plus nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Info: Weitere Informationen zur Neustarthilfe Plus finden Sie hier.

Neben der Neustarthilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften oder auch steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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