
ANGEPASSTE FÖRDERPROGRAMME ZUR STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT
Zinssenkungen und verbesserte Förderbedingungen in den Neubauprogrammen für klimafreundliche Wohngebäude / Im Bestandserwerb soll „Jung kauft Alt“ sanierungsbedürftige alte Häuser klimafit für die Zukunft machen
28.10.2025: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessern die Förderbedingungen in den Programmen „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb; Programm 308) sowie „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN, Programm 296)). Zudem gibt es deutliche Zinssenkungen beim Klimafreundlichen Neubau.
Mit dem Programm „Jung kauft Alt“ werden Familien und Alleinerziehende mit geringem oder mittlerem Einkommen durch einen zinsverbilligten Kredit beim Kauf eines Wohnhauses unterstützt, das im Energieausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft ist. Voraussetzung ist, dass dieses Haus innerhalb von 54 Monaten energetisch saniert wird.
Ziel war bisher, mindestens das energetische Niveau des „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“. Zur Steigerung der Attraktivität wird das zu erreichende energetische Zielniveau auf das „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse“ herabgesenkt. Zusätzlich wird eine Härtefallregelung eingeführt, wenn die energetischen Anforderungen nicht erreicht werden.
Auch weiterhin kann das Programm zum Kauf der Immobilie kombiniert werden mit der Förderung der Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude - entweder mit einem zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschuss zur Sanierung in einem Zug oder einem Zuschuss für Einzelmaßnahmen.
Verbesserte Förderbedingungen und Zinssenkungen gibt es auch bei den Neubauprogrammen für Wohngebäude. Das Programm KNN fördert klimagerechte und flächeneffiziente Neubauvorhaben. Über eine Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Zunächst wurde der Baukosten-Referenzwert um Achtzehn Prozent erhöht. Damit bleiben mehr Bauvorhaben innerhalb der festgesetzten Kostengrenze und sind dadurch förderfähig. Des Weiteren werden nun Küchen und offene Küchen als Aufenthaltsräume gewertet, auch wenn sie zum Beispiel Teil des Wohnzimmers sind. Dadurch kann die Wohnfläche etwas höher ausfallen, da sie an der Anzahl der Aufenthaltsräume ausgerichtet ist und die Flexibilität der Wohnraumgestaltung wird erhöht.
Details zum Förderprogramm „Jung kauft Alt“ finden Sie hier
Details zum Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ finden Sie hier.
Info: Weiteres Wissenswertes zum Thema Energie und über die Energieagentur Bergstraße finden Sie hier. Die Förderübersichten der Energieagentur informieren über alle Förderangebote im Bereich erneuerbare Energie und Energiesparmaßnahmen bei Wohngebäuden sowohl im Bestand als auch für Neubauten. Sie stehen hier zum Download auf der Internetseite der WFB.
Informationen über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier.

