ÄNDERUNG BEI DER FÖRDERUNG VON ENERGIEBERATUNGEN
Beratungen der Energie-Effizienz-Experten für Wohngebäude werden weiterhin gefördert mit angepassten Zuschüssen / Bundeswirtschaftsministerium will Förderangebot für möglichst viele Interessenten erhalten
06.08.2024: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passt zum 7. August die Fördersätze und Zuschusshöhen im Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude an. Die Fördersätze werden von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Das BMWK begründet die Anpassung mit der haushaltspolitischen Gesamtlage verbunden mit der anhaltend hohen Nachfrage.
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümerinnen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mietende und Pachtende sowie kleine und mittlere Unternehmen. Das Gebäude muss in Deutschland stehen und der Bauantrag mindestens 10 Jahre zurückliegen.
Das BMWK übernimmt 50 Prozent der Kosten für eine Energieberatung. Die Höchstförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro und bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 250 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungs-Bericht (einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorstellt.
Ziel der Energieberatung ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), entweder für eine komplette oder eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zum Energiesparen. Dazu kommt eine Energieberaterin oder ein Energieberater ins Haus und analysiert den energetischen Ist-Stand des Gebäudes. Der Sanierungsfahrplan gibt einen Überblick über den energetischen Zustand, die Energiespar-Potenziale und empfohlenen Sanierungsschritte sowie die Kosten.
Die Antragstellung erfolgt online auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann die Energieberaterin oder den Energieberater dafür bevollmächtigen. Die für das Förderprogramm Zugelassenen findet man unter www.energie-effizienz-experten.de oder auf der Energieberater-Plattform der Energieagentur Bergstraße.
Setzt man Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan um, gibt es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) statt 15 Prozent einen Zuschuss von 20 Prozent. Dies betrifft Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ‑ wie zum Beispiel Dämmung oder neue Fenster ‑, sommerlichen Wärmeschutz oder auch die Anlagentechnik ‑ wie Lüftungsanlagen. Die Heizungsoptimierung profitiert ebenfalls vom Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus), nicht jedoch die Erneuerung der Heizungsanlage. Die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen erhöhen sich von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
Die Förderübersichten der Energieagentur Bergstraße informieren über alle Förderangebote im Bereich erneuerbare Energie und Energiesparmaßnahmen bei Wohngebäuden sowohl im Bestand als auch für Neubauten. Sie stehen hier zum Download auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung Bergstraße.
Info: Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, kann sich vom Team der Energieagentur Bergstraße kostenlos und herstellerneutral Rat einholen. Beantwortet werden Fragen zu Technik und Bauphysik sowie Fördermöglichkeiten. Vom passenden Heizsystem für Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße fachkundige Informationen. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen – alternativ über das Online-Buchungstool.
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