Wirtschaftsregion

ZUVERDIENST BEI KURZARBEITERGELD

Unternehmen in ganz Südhessen beantragen Kurzarbeitergelt / Arbeitnehmer erhalten 60% oder 67% ihres Nettogehalts / Viele Bezieher von Kurzarbeitergeld können dadurch ihre Kosten nur bedingt decken

Zuverdienst bei Kurzarbeitergeld
Gemeinsam gegen hohe Einkommensverluste - © pixabay

09.04.2020: Mit dem Beginn der Corona-Pandemie sind diverse Unterstützungsprogramm für die Unternehmen angelaufen. Eines davon ist das Kurzarbeitergeld. Durch die Neuregelung dieses Kurzarbeitergeldes, haben nun auch mehr Unternehmen die Chance dieses zu beantragen.

Für den Mitarbeiter eines Unternehmens in Kurzarbeit bedeutet dies, dass derjenige nur noch 60% des Nettogehalts monatlich zur Verfügung hat. Lebt ein Kind mit im Haushalt beläuft sich das Kurzarbeitergeld auf 67% des Nettogehalts.

Unternehmen haben die Möglichkeit dieses Kurzarbeitergeld für die eigenen Mitarbeiter noch aufzustocken. Die Höhe der Aufstockung kann ein gültiger Tarifvertrag regeln. Ist keine vertragliche Einigung vorhanden, muss auch keine Aufstockung durch das Unternehmen erfolgen.

Arbeitnehmer haben aber Möglichkeiten während der Kurzarbeit etwas dazu verdienen zu können. Dieser Zuverdienst kombiniert mit dem Kurzarbeitergeld, kann in den sogenannten systemrelevanten Branchen bis zum Erreichen des monatlichen Bruttogehalts reichen. Weiterhin können Arbeitnehmer deren Kurzarbeitergeld unter der Höhe der Grundsicherung liegt, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Alg II) bei Neue Wege – kommunales Jobcenter Kreis Bergstraße – stellen.

Seit April 2020 gibt es auch den sogenannten Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ). Wenn man als Eltern nicht genug verdient, kann zusätzlich 185€ pro Kind und Monat beantragt werden. Die Mindestgrenzen liegen bei 900€ brutto für Paare und 600€ brutto bei Alleinerziehenden. Genaue Details und die Beantragung kann über die Familienkassen erfolgen. Erhält man das Notfall-KiZ, hat man auch einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das bedeutet, dass eine Kitagebührenbefreiung beantragt werden kann, sowie diverse weitere staatliche Unterstützungen greifen können.

Info: Informationen über die Alg II Antragsstellung erhalten Sie hier Über das Notfall-KiZ und zu Bildung und Teilhabe hier und über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!