Wirtschaftsregion

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE (PHASE 2) IST AB SOFORT BEANTRAGBAR

Anträge auf Überbrückungshilfe (Phase 2) für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können nun gestellt werden / Bezuschussung bis zu 90 Prozent der Fixkosten möglich

Überbrückungshilfe (Phase 2) ist ab sofort beantragbar
Ab sofort können Anträge für Mittel aus der Phase 2 der Überbrückungshilfe gestellt werden.

22.10.2020: Ab sofort ist die Überbrückungshilfe (Phase 2) als branchenübergreifendes Zuschussprogramm beantragbar.

Sie richtet sich an Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Voraussetzung ist, dass der Geschäftsbetrieb im Zuge der Coronavirus-Pandemie eingestellt werden musste oder stark eingeschränkt war.

Die Überbrückungshilfe kann für die Monate September bis Dezember 2020 als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Die Bezuschussung von bis zu 90 Prozent der Fixkosten ist möglich. 

Anträge können nur über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) auf der bundesweit geltenden Antragsplattform gestellt werden. Hier finden Sie auch die genauen Fördervoraussetzungen sowie die Konditionen und weitere Informationen zur Antragstellung.

Info: Neben der Überbrückungshilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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