Wirtschaftsregion

ZUSCHUSSPROGRAMM ÜBERBRÜCKUNGSHILFE GESTARTET

Unternehmen, Soloselbständige und gemeinnützige Organisationen werden mit bis zu 80 Prozent der Fixkosten bezuschusst / Zweites Zuschussprogramm nach der Soforthilfe

Zuschussprogramm Überbrückungshilfe gestartet
Bundeskabinett beschließt weitere Hilfen für Unternehmen  - © pixabay

09.07.2020: Ab dem 10.07.2020 ist die Überbrückungshilfe als branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes und der Länder online beantragbar. Sie richtet sich an Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Voraussetzung ist, dass der Geschäftsbetrieb im Zuge der Coronavirus-Pandemie eingestellt werden musste oder stark eingeschränkt war. Der Umsatz (bei gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen die Einnahmen) muss (müssen) in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60% im Vergleich zu April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Betriebe, die sich für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, sind nicht antragsberechtigt.

Die Überbrückungshilfe kann für die Monate Juni bis August 2020 als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2020.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch,
  • 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %,
  • 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 %,

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Auflistung ansetzbarer Fixkosten können Sie dem Eckpunkte-Papier des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen.

Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Die maximalen Fördersummen können im begründeten Ausnahmefall überschritten werden. Dieser Fall tritt ein, wenn die berechnete Förderhöhe mindestens doppelt so hoch liegt wie der Höchstsatz.

Beim Antrag sind die Beschäftigtenzahl und der Umsatzeinbruch nachzuweisen. Die Anträge können ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer im bundeseinheitlichen Antragsportal gestellt werden. Hier finden Sie auch nähere Informationen und häufig gestellte Fragen. Die Abwicklung erfolgt dann durch die Bewilligungsstellen der Länder.

Neben der Überbrückungshilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

Info: Weitere Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung finden Sie hier. 

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