Wirtschaftsregion

SOFORTHILFEN FÜR UNTERNEHMEN NUR NOCH BIS ZUM 31.05.20 BEANTRAGBAR

Soforthilfen der Bundes- und Landesregierung können nur noch bis zum 31.05.2020 beantragt werden / Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern unterstützen bei der Abwicklung

Soforthilfen für Unternehmen nur noch bis zum 31.05.20 beantragbar
Die Bundes- und Landesregierung unterstützen Unternehmen in der Krise.  - © pixabay

25.05.2020: Wenn Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH, aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie akute Zahlungsschwierigkeiten haben oder wenn Umsatzausfälle und Verluste bevorstehen, können sie die Soforthilfen des Bundes bzw. des Landes beantragen.

Diese Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei

•         bis zu 5 Beschäftigten:  10.000 Euro für drei Monate,

•         bis zu 10 Beschäftigten:  20.000 Euro für drei Monate,

•         bis zu 50 Beschäftigten:  30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Die hessischen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern beraten bei der Abwicklung.
In Hessen ist nur die Stellung eines Antrages notwendig, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.

Die Soforthilfen können nur noch bis zum 31.05.2020 bei dem Regierungspräsidium Kassel beantragt werden.

Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie durch die IHK Darmstadt und die HWK Frankfurt-Rhein-Main.

Info: Weitere Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Unternehmen und wie Sie diesen begegnen können finden Sie hier. 

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