Wirtschaftsregion

ZUSCHUSS ZU DIGITALISIERUNGSMAßNAHMEN

Land Hessen fördert mittelständische Unternehmen und Freiberufler / Unterstützung bei digitaler Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen sowie bei der Verbesserung von IT-Sicherheit / Dritter Förderaufruf 2019 startet am 9. September

Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen
Das Land Hessen fördert mit dem Digitalisierungszuschuss Projekte von Freiberuflern sowie von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Hessen. - © Pixabay

24.07.2019: Die Digitalisierung der Wirtschaft bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Mit dem "Digital-Zuschuss" fördert das Land Hessen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden. Im vergangenen Jahr hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) bereits zahlreiche Unternehmen mit dem "Digital-Zuschuss" auf ihrem Weg in die Digitalisierung unterstützt. Anträge erfolgen dabei über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Wie die diese akutell informiert, startet der dritte Förderaufruf 2019 am 9. September um 10 Uhr. Es steht ein Förderkontingent von rund drei Millonen Euro zur Verfügung. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt im Jahr 2019 insgesamt rund fünf Millionen Euro im Rahmen des Digital-Zuschusses zur Verfügung. Die ersten beiden Aufrufe wurden aufgrund einer enorm schneller Mittelbelegung innerhalb kürzester Zeit beendet.

Der Zuschuss beträgt weiterhin bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.

Info: Weiteres Wissenswertes über den Digital-Zuschuss finden Sie hier. Die Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB) unterstützt den Digitalisierungsprozess in der Wirtschaftsregion Bergstraße mit zahlreichen Angeboten und bringt Unternehmen, Kommunen und Bürger mit neuen Ideen voran. Informationen über die Digitalisierungs-Offensive in der Wirtschaftsregion Bergstraße gibt es hier, über das Serviceangebot aller Fachberiche der WFB hier.