Wirtschaftsregion

TEILHABECHANCENGESETZ – FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN

Förderungen von bis zu 100 Prozent der Lohnkosten bei Neueinstellungen möglich / Passgenaue Coachings für die Arbeitnehmer inklusive / Unverbindliches Gespräch und Unterstützung bei der Umsetzung kurzfristig möglich

Teilhabechancengesetz – Förderung für Unternehmen
Die Beratung zur neuen Fördermöglichkeit kann auch bei Ihnen im Unternehmen stattfinden - © pexels

13.12.2019: Am 1. Januar 2019 ist das bundesweit gültige Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um eine Förderung für Unternehmen, die bis zu 100 Prozent der Lohn- oder Gehaltskosten übernimmt. Somit profitieren Unternehmen, aber auch die neu gewonnen Mitarbeiter von diesem Gesetz.

In Zeiten von akutem Personal- und Bewerbermangel soll das Teilhabechancengesetz Unternehmen die Möglichkeit bieten, einen weiteren Weg hin zur Stellenbesetzung zu gehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für 2019 eine Änderung des Gesetzes erwirkt um nahezu alle Unternehmen zu erreichen und zu unterstützen.

Bei Personen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren übernimmt der Staat im ersten Jahr der Anstellung 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent der Lohnkosten. Daneben wird die Eingliederung mit zielführenden Coachings unterstützt.

Für Bewerber, die schon seit mehr als sechs Jahren Arbeitslosengeld II beziehen, können sogar maximal fünf Jahre lang Zuschüsse gezahlt werden. Bei dieser Personengruppe beträgt die Förderung in den ersten zwei Jahren der Anstellung sogar 100 Prozent der Lohn- oder Gehaltskosten. In den nächsten drei Jahren werden abschmelzend 90, 80, und 70 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes staatlich gefördert. Für schwerbehinderte Bewerber oder Alleinerziehende mit Kind die mindestens fünf Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, kann dieser Zuschuss ebenfalls beantragt werden. Auch hier unterstützt das passgenaue Coaching der neu gewonnen Mitarbeiter die erfolgreiche Anstellung.

Mit Hilfe dieser Förderung können Unternehmen neue Mitarbeiter und auch Fachkräfte gewinnen, die aktuell dringend benötigt werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Förderung von neuzugewanderten Fach- und Führungskräften möglich.

Wenn sie sich für diese Förderungen interessieren kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-. Die Mitarbeiter des Arbeitgeberservice beraten Sie gerne zur Antragstellung und zum Prozedere.

Der erste Kontakt kann telefonisch über die zentrale Arbeitgeberservice Hotline 06252-156150 oder per Email an Arbeitgeberservice@neue-wege.org hergestellt werden.

Die Beratung erfolgt dann persönlich in Ihrem Unternehmen oder in den Räumlichkeiten von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-.

Das kommunale Jobcenter Neue Wege Kreis Bergstraße ist ein Kooperationspartner der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH und unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen rund um das Thema Personalgewinnung und auch bei Fragen zur Anstellung von Fachkräften aus dem Pool der neu zugewanderten Fachkräfte.

Info: Informationen über das kommunale Jobcenter Neue Wege Kreis Bergstraße finden Sie hier und über die Serviceleistungen der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB) gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!