Wirtschaftsregion

LANDESENERGIEAGENTUR INFORMIERT ÜBER GEFÖRDERTE TECHNOLOGIE

Innovation im Heizungskeller / Hessen startet Beratungsprogramm für Brennstoffzellenheizungen / Radiowerbung klärt über Förderangebot und Technologie zur Wärme- und Stromerzeugung auf

Landesenergieagentur informiert über geförderte Technologie
Durch die Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff in der Brennstoffzelle entstehen Strom, Wärme und Wasser.  - © pixabay

28.05.2019: Viele Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie gewerblich genutzte Gebäude eignen sich für den Einbau einer Brennstoffzellenheizung. Sie erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig und ist damit eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK).

Die Installation solcher Mikro-KWK-Anlagen wird zudem durch den Bund gefördert. Hierzu sagt Dr. Karsten McGovern, Leiter der LandesEnergieAgentur (LEA): „Hessen unterstützt seit vielen Jahren die Brennstoffzellenheizung als Baustein für die Wärmewende auch im Heizungskeller. Aufbauend auf den positiven Langzeiterfahrungen des hessischen Förderprogramms aus 2014/15 möchten wir noch mehr hessische Verbraucher motivieren, sich für diese innovative Heiz-Technologie zu entscheiden.“ Hierzu hat die LEA im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums eine Informations- und Beratungskampagne gestartet.

In einer Brennstoffzellenheizung wird Erdgas nach dem Prinzip der kalten Verbrennung in Strom und Wärme umgewandelt. Für ihren Einsatz spricht dabei nicht nur der Wirkungsgrad – im Vergleich zu weiteren Heizsystemen am Markt verfügen sie über die höchste Energieeffizienz – sondern auch die massiv verminderten Emissionen. So lässt sich etwa der CO2-Footprint eines Haushalts um mehr als eine Tonne senken (zum Vergleich: Der durchschnittliche CO2-Ausstoß pro Kopf betrug 2018 in Deutschland knapp 12 Tonnen). Darüber hinaus entfallen weitere schädliche Emissionen wie Stickoxide oder Feinstaub fast komplett. Der als „Nebenprodukt“ erzeugte Strom kann ebenfalls genutzt werden und trägt wesentlich zu einer Verminderung der Energiekosten eines Haushalts bei. Überschüssiger Strom kann zudem ins öffentliche Netz eingespeist werden und wird vergütet.

Die KfW fördert im Auftrag des Bundes mit dem Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ den Einbau von Brennstoffzellenheizungen sowohl für private Verbraucher als auch für gewerbliche Anwender sowie Kommunen. Die Zuschusshöhe beträgt dabei zwischen 7.050 und 28.200 Euro, abhängig von der elektrischen Leistung. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem festen Sockelbetrag und einer leistungsabhängigen Komponente je angefangene 100 Watt.

„Bis Anfang 2019 wurden über das KfW-Programm 433 deutschlandweit über 5 000 Brennstoffzellenheizungen gefördert. Diese positive Entwicklung möchten wir in Hessen unterstützen, um die Brennstoffzelle fest am Markt für Heizungssysteme zu etablieren,“ so Dr. McGovern weiter. Mit der Kampagne informiert die LEA Verbraucher und potenzielle gewerbliche Nutzer über die Technologie und das aktuelle Förderangebot sowie die praktische Umsetzung mit dem Anlagenbetrieb. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei auch das Angebot einer kostenfreien Orientierungsberatung: Interessierte können eine Checkliste ausfüllen und an die LEA schicken; daraufhin erhalten sie eine qualifizierte Ersteinschätzung, ob das jeweilige Objekt sich ebenfalls für eine Brennstoffzellenheizung eignet und wie die weiteren Schritte in Richtung Realisierung aussehen. Das Beratungsprogramm wird in den nächsten Wochen unter anderem mittels Radiowerbung hessenweit beworben.

Weitere Informationen zum Beratungsprogramm der hessischen LandesEnergieAgentur finden Sie HIER.

Info: Das Team der Energieagentur Bergstraße beantwortet gern alle Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz und gibt einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Vom passenden Heizsystem für Ihr Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Sie fachkundige Informationen, kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 oder immer freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr zur freien Online-Beratungszeit via Skype zu erreichen.