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KFW ERWEITERT IHR FÖRDERANGEBOT FÜR WOHNGEBÄUDE

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ab 1. August 2015 bessere Konditionen sowohl in ihrem Kredit- als auch im Zuschuss-Programm zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

KfW erweitert ihr Förderangebot für Wohngebäude
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29. Juli 2015: Im Gebäudebestand der Bundesrepublik bestehen große Potenziale zur Energieeffizienzsteigerung. Von den rund 18,5 Millionen Wohngebäuden in Deutschland wurde ein Großteil zwischen den 1950er und 1970er Jahren errichtet. Die aktuelle Sanierungsquote liegt bei unter einem Prozent. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, wird eine Sanierungsrate von zwei Prozent pro Jahr angestrebt. Neben der Einsparung von Ressourcen und CO2 geht mit einer energetischen Sanierung auch eine Steigerung des Gebäudewerts und der Wohnbehaglichkeit einher.

Um den Anreiz zur energetischen Modernisierung für Gebäudeeigentümer zu erhöhen, intensiviert die Kreditanstalt für Wiederaufbau ab August ihre bestehenden Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Konkret gibt es eine Anhebung der Fördersätze in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ für einen Zuschuss (Nr.: 430) oder einen zinsgünstigen Kredit (Nr.: 151/152). Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an den KfW-Effizienzhausstandards. Je höher der nach der Sanierung erreichte energetische Standard des Gebäudes, desto höher die Förderung. Ein KfW-Effizienzhaus 55 entspricht der höchsten Förderstufe.

Das Programm 430 kann für Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten in Anspruch genommen werden. Die Zuschüsse werden um je 5 Prozentpunkte erhöht. Hier sind bis zu 30 Prozent Zuschuss (maximal 30.000 Euro je Wohneinheit) beim Erreichen des KfW-Effizienzhaus-55-Standards möglich.

Das Programm 151/152 bietet ‑ unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten ‑ ein zinsgünstiges Darlehen zu einem aktuellen Zinssatz von 0,75 Prozent sowie einen Tilgungszuschuss, das heißt, ein Teil des Kreditbetrags wird erlassen. Je höher der nach der Sanierung erreichte Effizienzhaus-Standard, desto höher der Tilgungszuschuss. Neu eingeführt wird ein Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen in Höhe von 7,5 Prozent. Die bisherigen Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser werden um jeweils 5 Prozentpunkte erhöht. In der höchsten Förderstufe wird ab 01. August demgemäß ein Tilgungszuschuss von 27,5 Prozent gewährt. Die Kreditsumme wird ebenfalls aufgestockt von bisher 75.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Des Weiteren sind ab August alle Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde, förderfähig. Bislang war dies nur für Gebäude möglich, deren Bauantrag vor 1995 gestellt wurde.

Die KfW fordert, als eine Fördervoraussetzung die Einschaltung eines Sachverständigen. Dieser begleitet die Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme und überwacht die Einhaltung der geforderten Standards. Um als KfW-Sachverständiger fungieren zu können, müssen Energieberater auf der Energieeffizienz-Expertenliste, die von der Deutsche Energie-Agentur (dena) verwaltet wird, eingetragen sein.

Info: Informationen zu den Programmen finden Sie auf den Seiten der KfW Bankengruppe. Sachverständige im Kreis Bergstraße finden Sie auf der Energieberaterplattform der Energieagentur Bergstraße.

Für Fragen rund um das Thema Energieeffizienz und Erneuerbare Energien steht Ihnen das Team der Energieagentur Bergstraße gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9-13 Uhr unter der Telefonnummer 06252 68929-88.

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