Wirtschaftsregion

MEHR GELD FÜR ELEKTRO- UND BRENNSTOFFZELLENFAHRZEUGE

Grünes Licht aus Brüssel - ab 19. Februar 2020 gibt es höhere Zuschüsse beim Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen / Förderung wurde verlängert bis 2025 / Antrag jetzt nach Kauf und Zulassung

Mehr Geld für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer und junger gebrauchter Elektrofahrzeuge zu fördern - © WFB

24.02.2020: Der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Bei reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug In-Hybride) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es ab jetzt 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.

Der erhöhte Umweltbonus wird wie bisher zur Hälfte vom BAFA und zur Hälfte von der Industrie gezahlt und gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):„Nachdem wir aus Brüssel grünes Licht bekommen haben, können wir nun die höheren Förderbeträge auszahlen. Dadurch wird der Kauf klimaschonender Fahrzeuge noch einmal deutlich attraktiver.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB war es wichtig, dass mit den neuen Fördersätzen auch das Antragsverfahren effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet wird. Das ist gelungen. Statt wie bisher zweimal muss der Antragsteller nur noch einmal Kontakt mit dem BAFA aufnehmen. „Das bedeutet, dass jeder Antragsteller ohne weiteren Zwischenschritt von den erhöhten Fördersätzen profitieren kann, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antrag eingereicht sind“, so Safarik.

Das BAFA prüft automatisch, ob Anträge, die nach der alten Richtlinie gestellt wurden, die Voraussetzungen für die erhöhte Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten die Bürgerinnen und Bürger den neuen Förderbetrag direkt im Rahmen des alten Antrags.

Nähere Informationen zu der neuen Richtlinie können unter www.bafa.de/umweltbonus abgerufen werden.

Info: Beim BAFA gibt es auch verbesserte Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Das Team der Energieagentur Bergstraße beantwortet gern alle Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz und gibt einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Vom passenden Heizsystem für Ihr Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Sie fachkundige Informationen, kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen.