Wirtschaftsregion

KURZARBEITERGELD BEANTRAGEN

Fristwahrung gilt es zwingend einzuhalten / Kurzarbeitergeld kann nur gezahlt werden, sobald die Arbeitsagentur eine Anzeige für den betreffenden Monat vorliegen hat / Nachträgliche oder rückwirkende Beantragung der Anzeige ist nicht möglich

Kurzarbeitergeld beantragen
Jetzt noch Kurzarbeit für den Monat März anzeigen - © pixabay

02.04.2020: Alle Unternehmen die im Monat März in Kurzarbeit (KuG) gegangen sind, müssen dies Kurzarbeit auch noch im März bei der Arbeitsagentur anzeigen. Ohne diese Anzeige auf Kurzarbeit, kann der Antrag für den Monat März nicht gestellt werden.

Das Kurzarbeitergeld wird den Unternehmen nur erstattet, wenn die Anzeige auf Kurzarbeit auch im gleichen Monat stattgefunden hat, in der auch die Kurzarbeit eingeführt wurde. Nur über diesen Weg, kann die monatsgenaue Berechnung des Antrags auf Kurzarbeit auch berücksichtigt werden. Wird die Anzeige auf KuG nach einem Monatswechsel gestellt, kann nur der angefangene Monat abgerechnet werden.

Unternehmen die im März in Kurzarbeit gehen mussten, müssen diese auch im März anzeigen. Die Anzeige können Sie über Ihre Agentur für Arbeit vornehmen.

Info: Weitere Informationen zur Anzeige und zum Antrag des Kurzarbeitergeld, Sie über die Hotline 0800-4 5555 20 sowie hier. Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation erhalten Sie hier und über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!